Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung
Gemeinsam die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen
Die Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung des IT-Planungsrats ist ein Instrument, um die Verwaltung zukunftsfähig zu machen und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung effizienter zu gestalten. Ziel ist es, das Motto des IT-Planungsrats „Gemeinsam wirksam“ in die Praxis zu überführen.
Ein Zukunftsbild der Verwaltung sowie Leitlinien leisten dabei einen wichtigen Beitrag, den Erwartungen von Bürger:innen, Unternehmen, Mitarbeitenden und politischen Entscheider:innen gerecht zu werden: die Verwaltung als effiziente Dienstleisterin und Arbeitgeberin für ein modernes Deutschland.
Die 3 Komponenten der föderalen Digitalstrategie
Um die Verwaltung digital zu transformieren, wurde im November 2023 die Erstellung der föderalen Digitalstrategie beschlossen. Sie besteht aus mehreren Komponenten:
- Die Dachstrategie legt die gesamtstrategische Ausrichtung fest. Sie beinhaltet ein Zukunftsbild der Verwaltung sowie die Leitlinien, die die Rahmensetzung für die Umsetzung geben.
- In den Schwerpunktthemen – Digitale Transformation, Digitale Infrastruktur, Digitale Anwendungen, Datennutzung, Informationssicherheit – werden in partizipativen Formaten konkrete Zielbilder für die Umsetzung entwickelt.
- Im dritten Schritt werden konkrete Umsetzungsvorhaben abgeleitet. Einige von ihnen sind bereits umgesetzt, andere werden derzeit neu miteinander verknüpft, und weitere sind noch zu initiieren.
Zukunftsbild der Verwaltung
Das Zukunftsbild der Verwaltung spiegelt die Überzeugung wider, dass die föderale Gemeinschaft durch gemeinsame Strategien, Strukturen und Standards weiterkommt. Die Leitlinien beschreiben die gemeinsamen Handlungsgrundsätze und gehen in ihrer Ambition weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Das Zukunftsbild besteht aus drei Bausteinen mit jeweils eigenen Maßnahmen:
- Dachstrategie
Maßnahmen:- Zukunftsbild der Verwaltung aus der Nutzendenperspektive,
- Leitlinien für Governance, Ausrichtung und Umsetzung.
- Schwerpunktthemen
Maßnahmen:- Zielbilder zum Programmmanagement,
- Dialog.
- Umsetzungsvorhaben
Maßnahmen:- Produkte,
- Projekte,
- Standards.
Partner und Impulsgeber mit staatlichem Mandat
Die Rolle des IT-Planungsrats
Der IT-Planungsrat mit seinen staatlichen Aufgaben nimmt eine Schlüsselrolle als Umsetzungstreiber im Gesamtgefüge der föderalen Verwaltung ein. Der seit 2010 bestehende IT-Planungsrat, der als einziges Föderalgremium durch das Grundgesetz und den IT-Staatsvertrag beauftragt ist, verfügt über normgebende Kompetenzen im Bereich der Standardisierung. Diese ermöglichen es ihm, wichtige Veränderungsimpulse über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus in die öffentliche Verwaltung zu tragen. Über den IT-Staatsvertrag ist der IT-Planungsrat zudem beauftragt, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu koordinieren und zu unterstützen.
Der IT-Planungsrat verfügt über umfassende Erfahrungen beim Gestalten gemeinschaftlicher Finanzierungs- und digitaler Verwaltungsleistungen sowie über die dafür notwendigen föderalen Arbeitsstrukturen. Das beinhaltet die FITKO als Beratungs- und Umsetzungsorganisation für den IT-Planungsrat und reicht bis in die einzelnen Kommunen. Dabei arbeitet der IT-Planungsrat eng mit den fachlich Verantwortlichen zusammen.
Föderale Digitalstrategie
Mit der Föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung stellt der IT-Planungsrat diese Mehrwerte den Partner:innen in der Fachpolitik und den Fachverwaltungen als Lösungsimpuls zur Verfügung – und stärkt damit in Zeiten des digitalen, demografischen, klimatischen und geopolitischen Wandels die Resilienz des Staates. Die Förderale Digitalstrategie soll dabei nicht nur der Verwaltung selbst, sondern allen Stakeholdern (z. B. Dienstleister:innen und Verbänden) als Orientierung dienen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, fachliche Grenzen zu überwinden und bestehende Hürden abzubauen.
Die Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung ergänzt bestehende Digitalstrategien aus den Ländern sowie dem Bund und bereichert sie um Aspekte des föderalen Miteinanders sowie um Ziele, die nur gemeinschaftlich realisiert werden können. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, den komplexen Vorgaben von EU-Recht und nationalem Recht durch weiterentwickelte Strukturen und Prozesse gerecht zu werden.