Registermodernisierung
Daten für Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben – dafür schafft die „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ als bundesweit größtes Transformationsprojekt die technische, fachliche und rechtliche Grundlage. Vom sogenannten „Once-Only-Prinzip“ profitieren Antragsstellende und die öffentliche Verwaltung gleichermaßen: Behörden können ihre Abläufe effizienter gestalten und somit Bürger:innen und Unternehmen eine höhere Servicequalität bieten.
Der Abruf der Nachweise erfolgt mithilfe des National Once-Only-Technical-Systems (NOOTS). Es handelt sich dabei um ein informationstechnisches System, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht. Der Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) ermöglicht den EU-weiten Austausch von Nachweisen gemäß Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO).
An der Umsetzung der Registermodernisierung arbeitet das Bund-Länder-Projekt, bestehend aus dem Bund (vertreten durch das BMI) sowie den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen interdisziplinär. Der stufenweise Aufbau des NOOTS ist eines der Kernelemente. Zusätzlich werden Vorgehensmodell und Anschlussbedingungen der Data Consumer und Data Provider an das NOOTS, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Dafür haben der Bundestag und Bundesrat nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss das Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZGÄndG) und die darin enthaltene „Generalklausel“ für den automatisierten Nachweisdatenabruf des Bundes beschlossen. Außerdem werden mit einheitlicher Kommunikation und kontinuierlichem Austausch alle relevanten Stakeholder, von kommunalen Vertretern bis zu den Fachministerkonferenzen, adressatengerecht eingebunden, um eine erfolgreiche Registermodernisierung zu gewährleisten.
Zur Registermodernisierung auf der Website Digitale Verwaltung
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Freie und Hansestadt Hamburg