Föderale IT-Architekturrichtlinie

IT-Planungsrat | 26.03.2025 | 46. Sitzung | Beschluss 2025/17

  1. Der IT-Planungsrat beschließt als Änderung zu Beschluss 2021/37: Die im Vorhaben "Entwicklung einer Nationalen Architekturrichtlinie" erarbeitete Föderale IT-Architekturrichtlinie V1.9, die aus den Vorgaben der Nationalen IT-Architekturrichtlinie und den föderalspezifischen Ergänzungen besteht, löst die bisher geltende Version 1.0 für neue Vorhaben ab.
  2. Der IT-Planungsrat empfiehlt, die Nationale IT-Architekturrichtlinie für alle IT-Projekte und -Produkte der deutschen öffentlichen Verwaltung anzuwenden. Er empfiehlt weiterhin, die Nationale IT-Architekturrichtlinie bei der Erstellung eigener landes- oder bereichsspezifischer IT-Architekturrichtlinien zugrunde zu legen.
  3. Der IT-Planungsrat beauftragt das Föderale IT-Architekturboard, die Föderale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
  4. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, zusammen mit dem Föderalen IT-Architekturboard, die Nationale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.