Digitale Dachmarke

IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/04

  1. Der IT-Planungsrat beschließt das Konzept der digitalen Dachmarke in Form von vier flexibel einsetzbaren Kennzeichnungselementen Kopfzeile, Bildzeichen, Domain-Name und Designsystem.
  2. Die digitale Dachmarke kommt bei übergreifenden Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz, wenn diese in Kooperation nach außen hin auftreten und bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt.
  3. Das Kennzeichnungselement Kopfzeile soll analog zur EU aufgesetzt und kann in drei Varianten genutzt werden.
    1. Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland“.
    2. Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von Bund, Ländern und Kommunen“
    3. Bestehend aus einer Länderflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von/des …“ (für rein lokale, auf ein Land bezogene Angebote)
  4. Das Kennzeichnungselement Bildzeichen soll den föderalen Aspekt berücksichtigen.
  5. Das Kennzeichnungselement Domain-Name ist gov.de.
  6. Übergreifende Angebote von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen sollen unter Subdomains des Domain-Namens gov.de erreichbar sein.
  7. Das Kennzeichnungselement Designsystem soll einen Baukasten an nutzerfreundlichen, Barriere armen Designkomponenten umfassen, die flexibel modular genutzt werden können.
  8. Die Anwendung der Kennzeichnungselemente soll flexibel und freiwillig sein. Die Elemente können auch additiv zu vorhandenen Kennzeichnungssystemen genutzt werden.
  9. Länder und Kommunen können frei entscheiden, ob sie eines oder mehrere der Kennzeichnungselemente auch für ihre länder-/kommunalspezifischen Angebote nutzen möchten.
  10. Der IT-Planungsrat bittet den Bund um Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle zur Verwaltung der Kennzeichnungselemente und Qualitätssicherung ihres Einsatzes für die digitale Dachmarke vorläufig bis Ende 2025 sowie um Prüfung der perspektivischen Verortung, z.B. bei der FITKO.
  11. Der IT-Planungsrat empfiehlt der Ministerpräsidentenkonferenz Folgendes:
    1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen dem Konzept der digitalen Dachmarke und dem vorabgestimmten Bildzeichen zu.
    2. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den IT-Planungsrat um Einführung der digitalen Dachmarke gemäß dem Konzept bis Mitte 2025.
  12. Dieser Beschluss entfaltet Bindungswirkung nur im Zuständigkeitsbereich der von den zustimmenden Mitgliedern vertretenen Gebietskörperschaften.