Registermodernisierung: Umsetzungsstrukturen NOOTS
IT-Planungsrat | 26.03.2025 | 46. Sitzung | Beschluss 2025/13
Der IT-Planungsrat beauftragt die Überführung des Programms Gesamtsteuerung Registermodernisierung, einschließlich aller bestehenden Kompetenzen und Finanzmittel entsprechend der angehängten Programm- und Übergangsplanung, zum 30.06.2025, in eine vorläufige Struktur, wie sie im § 3 des Staatsvertrages über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – im Folgenden NOOTS-Staatsvertrag genannt – vorbehaltlich der Ratifizierung vorgesehen ist.
Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis um seine Auflösung frühestens zum 30.06.2025. Der Lenkungskreis wird durch eine gemäß § 3 Abs. 4 ff. NOOTS-Staatsvertrag einzurichtende Steuerungsgruppe durch den IT-Planungsrat ersetzt. Der Lenkungskreisvorsitzende wird gebeten, dem IT-Planungsrat zur 47. Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag inkl. eines Vorschlags über die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe vorzulegen. Nach Billigung der Zusammensetzung der Steuerungsgruppe durch den IT-Planungsrat wird der Lenkungskreisvorsitzende gebeten, zur konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe einzuladen, die Sitzung zu leiten und die Verabschiedung der Geschäftsordnung sowie die Wahl des Vorsitzenden in der Sitzung zu veranlassen. Nach der Wahl des Vorsitzenden übernimmt dieser die Sitzungsleitung. Bis zur konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe nimmt der Lenkungskreis weiterhin die ihm zugewiesenen Aufgaben wahr.
Die Steuerungsgruppe wird beginnend ab der konstituierenden Sitzung durch den IT-Planungsrat mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 3 Abs. 5 NOOTS-Staatsvertrag betraut. Innerhalb der durch den IT-Planungsrat zugeteilten Mittel für die NOOTS-Umsetzungsstrukturen (siehe § 3 Abs. 5 lit. a NOOTS-Staatsvertrag), Umsetzungsprojekte sowie die verbleibenden Programmbereichsarbeiten gemäß der angehängten Programm- und Übergangsplanung, kann die Steuerungsgruppe Änderungen und Aktualisierungen des damit verbundenen Finanzplans vornehmen. Änderungen mit Relevanz für den Wirtschaftsplan bedürfen weiterhin der Zustimmung des IT-Planungsrats.
Die NOOTS-Umsetzungsstrukturen umfassen zukünftig die Organisationseinheiten Gesamtleitung, Geschäftsstelle, fachlich koordinierende Stelle und betriebsverantwortliche Stelle gemäß NOOTS-Staatsvertrag.
Die Steuerungsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung in ihrer konstituierenden Sitzung.
Die Programmbereiche übergeben gemäß der angehängten Programm- und Übergangsplanung ihre Arbeitspakete und Aufgaben an die fachlich koordinierende und betriebsverantwortliche Stelle.
Die in der Projektplanung 2025 aufgeführten Umsetzungsprojekte (gemäß Beschlussfassung in TOP 4.2) sowie die Anwendungsfälle zur Begleitung der NOOTS-Umsetzung werden gemäß der beschlossenen Governance über das bisher gültige Federführerprinzip fortgeführt.
- Beschluss_2025_13_Registermodernisierung_Umsetzungsstrukturen_NOOTS_Einsparungen (80 KB, pdf)
- Beschluss_2025_13_Registermodernisierung_Umsetzungsstrukturen_NOOTS_Organisation_NOOTS (129 KB, pdf)
- Beschluss_2025_13_Registermodernisierung_Umsetzungsstrukturen_NOOTS_Sachstandsbericht_Gesamtsteuerung (415 KB, pdf)