Zwischenberichtsverzicht

IT-Planungsrat | 26.03.2025 | 46. Sitzung | Beschluss 2025/11

  1. Mit dem gemeinsamen Ziel einer Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung beschließt der IT-Planungsrat:
    1. fortan Projekt-Zwischenberichte nur anlassbezogen (z.B. mit Handlungs-/Entscheidungsbedarfen, bei Gefährdung des Projektziels), zu behandeln;
    2. im Übrigen ausschließlich Projekt-Abschlussberichte einzureichen.
  2. Bisherige Beschlüsse, in denen anlasslose oder allgemeine Berichtspflichten ohne konkreten Handlungs- oder Entscheidungsbedarf von Gremien des IT-Planungsrats oder dem IT-Planungsrat selbst enthalten sind, werden mit diesem Beschluss aufgehoben.
  3. Unbenommen der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses kann jedes Mitglied des IT-Planungsrats die Befassung eines Berichts entsprechend der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats anmelden.