Besetzung Produktboards
AL-Runde | 25.03.2025 | 38. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2025/03-AL
- Ständige Mitglieder des Produktboards GovData sind der Bund sowie die vier Länder Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Ständige Mitglieder des Produktboards PVOG sind der Bund sowie, gemäß der Ausnahmeregelung des § 2 (2) S. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Produkte des IT-Planungsrats, die fünf Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen.
- Das Produktboard DVC kann einen Vertreter oder eine Vertreterin des DVC-Architekturboards als ständiges, nicht stimmberechtigtes Mitglied des Produktboards benennen. Das DVC Architekturboard ist berechtigt einen ständigen Vertreter zu benennen für das Produktboard DVC.
- Für das Produkt DVDV ist Sachsen ständiges Mitglied des Produktboards zusätzlich zu den bisher beschlossenen 3 Ländervertretern bzw. -vertreterinnen.
Der ABV MV wird einstimmig beschlossen.