Ausbau Produktmanagement

AL-Runde | 19.02.2025 | 37. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2025/02-AL

  1. Die AL-Runde nimmt den Zeitplan für die Umstellung der Bestandsprodukte auf das Produktmanagement-Modell zur Kenntnis und bittet die FITKO, die Umstellung entsprechend schrittweise fortzusetzen.
  2. Die AL-Runde beschließt die Einordnung der Produkte des IT-Planungsrats in die Steuerungsansätze des Produktmanagement-Modells wie folgt:
    1. Steuerungsansatz 1: PVOG, DVDV, FEP, FIT-Connect und GovData
    2. Steuerungsansatz 2: EfA-Marktplatz/FIT-Store, eGov-Campus und 115
    3. Steuerungsansatz 3: DVC, FINK, OSiP
    4. Für die Anwendung Governikus und GMM gilt der Steuerungsansatz 3, sobald der IT-Planungsrat beschließt, dass die Anwendung Governikus zentral aus dem Stammbudget der FITKO finanziert wird.
    5. Für das Unternehmenskonto und FIM wird zunächst kein Steuerungsansatz festgelegt. Die AL-Runde bittet die FITKO, spätestens bis zur 48. Sitzung des IT-Planungsrats mit Bund und Ländern abgestimmte Umsetzungsoptionen vorzulegen, die die offenen Fragen hinsichtlich der Anwendung des Produktmanagement-Modells auf diese Produkte lösen.
    6. Für die Produkte DVC und EfA-Marktplatz/FIT-Store erfolgt eine Neubewertung des Steuerungsansatzes im Rahmen nach Beschluss und Einführung des Marktplatzes der Zukunft.
    7. Für OSiP erfolgt eine Neubewertung des Steuerungsansatzes nach Abschluss der Neukonzeption gemäß IT-Planungsratsbeschluss 2024/52.
  3. Die AL-Runde dankt Bund und Ländern für ihr Interesse an der Mitarbeit in den Produktboards der Produkte des IT-Planungsrats. Sie beschließt die Zusammensetzung der Produktboards gemäß der Anlage zur Interessensabfrage wie folgt:
    1. Für die Produkte DVDV, EfA-Marktplatz, eGov-Campus, OSiP, DVC und FIT-Connect wird das Produktboard aus den gemeldeten Bund- und Ländervertreter:innen und –vertretern gemäß der 4+1-Regel der Geschäftsordnung für die Gremien der Produkte des IT-Planungsrats besetzt.
    2. Für das Produkt DVC kann ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände benannt werden. Der Kommunalvertreter ist gemäß der Ausnahmeregelung des § 8 (1) stimmberechtigt.
    3. Für die Behördennummer 115 setzt sich das Produktboard aus 1 ständigem Mitglied des Bundes, 2 der Stadtstaaten, 3 der Flächenländer sowie 3 der Kommunen zusammen. Die 3 Kommunalvertreter:innen werden gemäß der Ausnahmeregelung des § 8 (1) stimmberechtigt.
    4. Für die Produkte FEP und FINK wird kein Produktboard eingerichtet.
    5. Für FIM wird zunächst kein Produktboard eingerichtet. Die AL-Runde bittet die FITKO spätestens bis zur 48. Sitzung des IT-Planungsrats mit Bund und Ländern abgestimmte Umsetzungsoptionen vorzulegen, die die offenen Fragen hinsichtlich der Anwendung des Produktmanagement-Modells auf diese Produkte lösen.
    6. Für das Unternehmenskonto wird zunächst kein Produktboard eingerichtet. Die AL-Runde bittet die FITKO spätestens zur 39. AL-Runde mit Bund und Ländern abgestimmte Umsetzungsoptionen vorzulegen, die die offenen Fragen hinsichtlich der Anwendung des Produktmanagement-Modells auf diese Produkte lösen.
    7. Die Produkte Governikus und GMM bekommen ein gemeinsames Produktboard, sobald der IT-Planungsrat beschließt, dass die Anwendung Governikus zentral aus dem Stammbudget der FITKO finanziert wird.
    8. Die Zusammensetzung der Produktboards für die Produkte GovData und PVOG soll in der 38. AL-Runde beschlossen werden.