OZG-Rahmenarchitektur

IT-Planungsrat | 13.11.2024 | 45. Sitzung | Beschluss 2024/54

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, das "Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur" zur Grundlage seiner zukünftigen Entscheidungen, Projekte und Arbeitsformate zu machen.
  2. Er bittet den Bund, kontinuierlich die Wirksamkeit und Anwendbarkeit des "Zielbilds der OZG-Rahmenarchitektur" zu evaluieren und ihm Fortschreibungen des Dokuments zur Beschlussfassung vorzulegen. Er bittet das föderale IT-Architekturboard um aktive Mitwirkung bei der Fortschreibung.