Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA-Leistungen

IT-Planungsrat | 13.11.2024 | 45. Sitzung | Beschluss 2024/49

  1. Der IT-Planungsrat erklärt die Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA OD R1 bis R8 (Rollen und Verantwortlichkeiten) ab dem 01.01.2025 für verbindlich.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung der Projektgruppe AG RaBe bis zum 31.12.2025.
  3. Der IT-Planungsrat überträgt zukünftige Entscheidungen über die Weiterentwicklungen der Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA OD an die AL-Runde.