EfA-Parametrisierung

IT-Planungsrat | 19.06.2024 | 44. Sitzung | Beschluss 2024/37

  1. Die standardisierte Vorgehensweise der EfA-Parametrisierung ist als Teil des EfA-Prinzips ab dem 01.01.2026 verbindlich zu nutzen.
  2. Der IT-Planungsrat bittet jeweils zur Frühjahrssitzung um einen Bericht über den Stand der EfA-Parametrisierung für EfA Onlinedienste.
  3. Der IT-Planungsrat bittet darüber hinaus
    1. die FITKO, die notwendigen Weiterentwicklungen an den Produkten des IT-Planungsrats (FIM, PVOG, DVDV und FIT-Connect) einzuplanen,
    2. das Föderale IT-Architekturboard, die aktuellen EfA-Mindestanforderungen zu prüfen und notwendige Anpassungen zur Umsetzung der EfA-Parametrisierung der AL-Runde vorzulegen und
    3. die AL-Runde, eine hauptverantwortliche Stelle für die Koordinierung und Weiterentwicklung der EfA-Parametrisierung zu benennen.