AG Verbindungsnetz Besetzung
IT-Planungsrat | 19.06.2024 | 44. Sitzung | Beschluss 2024/31
Der IT-Planungsrat besetzt das Arbeitsgremium Verbindungsnetz rückwirkend ab dem 01.01.2024 gem. § 6 Abs. 2 IT-NetzG sowie gem. § 13 Abs 1 GO der AG V mit den Ländern Hamburg, Bremen und Brandenburg. Die künftigen Neubesetzungen erfolgen bis auf weiteres laut der beschlossenen Regelung der GO vom 07.12.2023 zur Rotation und bedürfen keiner weiteren Regelung des IT-Planungsrates.