EfA-Finanzierung

IT-Planungsrat | 19.06.2024 | 44. Sitzung | Beschluss 2024/25

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das hohe Engagement der Akteure und die zugleich bestehenden erheblichen Anlaufschwierigkeiten zur Kenntnis, die den zügigen Roll-Out der gemeinsamen finanzierten EfA-Verfahren behindern.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt, 13,4 Mio. Euro zusätzlich für die Finanzierung der Betriebskosten der gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren einmalig im Jahr 2024 einzusetzen, um die flächendeckende Inbetriebnahme zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt aus den Restmitteln gemäß Beschluss 2024/03, Ziffer 1.1. Der Anteil davon, der für den Roll-In vorgesehen ist, wird dabei im Vollzug sichergestellt, indem die entsprechenden Haushaltspositionen mit in 2024 freiwerdenden Restmitteln in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro aus gegenseitig deckungsfähigen Budgetposten aufgefüllt werden.
  3. Die Mittel für den Roll-In (9,6 Mio. Euro) werden den Ländern nach Abruf ihres jeweiligen Anteils nach Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Länder rufen die Mittel zum 01.08.2024 ab.
  4. Die PG EfA-Finanzierung wird gebeten, die operative Abwicklung zu erarbeiten und zu kommunizieren.