Ergebnisse der Klausurtagung

IT-Planungsrat | 19.06.2024 | 44. Sitzung | Beschluss 2024/21

  1. Das in der Klausur am 18.6.2024 diskutierte „Zukunftsbild einer digitalen Verwaltung“ nimmt der IT-Planungsrat als Grundlage für die weitere Strategiearbeit zur Finalisierung bis zur 45. Sitzung, im Rahmen des beschlossenen Prozesses (Beschluss 2024/02 Ziff. 2).
  2. Ergänzend dazu verfolgt der IT-Planungsrat folgende Ambitionen; durch die Vorgabe übergreifender fachlicher IT-/ Datenstandards für Fachministerkonferenzen auf standardisierte E-Government- und IT-Infrastrukturen in Bund, Ländern und Kommunen hinzuwirken, um dadurch automatisierte Prozesse und eine arbeitsteilige Organisation aller föderalen Ebenen zu ermöglichen.
  3. Der IT-Planungsrat bekennt sich zum Mehrheitsprinzip im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Art 91c GG. Er fördert mit seinen Haushaltsmitteln freiwillige Kooperationen. Die FITKO wird beauftragt, Kriterien für diese Kooperationen gemäß Beschluss 2023/43 („EfA-Finanzierung“) für alle Vorhabenskategorien des IT-Planungsrats zur Herbstsitzung vorzulegen.
  4. Um alle Vorhaben des IT-Planungsrats auf die Umsetzung des Zukunftsbildes auszurichten, werden 10 Bewertungskriterien bis zur 46. Sitzung des IT-Planungsrats verprobt (s. Anlage).
  5. Der IT-Planungsrat beschließt, den im § 8a OZG-Änderungsgesetz definierten Grundsatz „Einer prüft für alle“ auch für nicht-technische Standards breit anzuwenden.
  6. Der IT-Planungsrat beschließt, die Organisationsmittel für die Schwerpunktthemen zum Aufbau von Unterstützungsstrukturen paritätisch aufzuteilen und unmittelbar durch die FITKO freizugeben. Die Themenpaten sichern zu, ab Mitte September 2024 die Arbeitsfähigkeit in ihren neuen Strukturen zu beginnen. Als Teil davon und in Absprache mit den Themenpaten wird die FITKO diese Strukturen zur dauerhaften Wissenssicherung bei sich spiegeln.
  7. Die FITKO wird als ersten Schritt in der Etablierung des Portfoliomanagements „Ist-Vorhabensportfolios“ je Schwerpunktthema zusammenfassen und den Themenpaten bis Ende des dritten Quartals 2024 zur Verfügung stellen.
  8. Zur Umsetzung der föderalen Digitalstrategie werden unter Federführung der Themenpaten Partizipationsformate mit externen Stakeholdern durchgeführt. Ein Konzept wird hierzu vom Steuerkreis der Digitalstrategie (gemäß Beschluss 2024/02 Ziff. 2) vorgelegt.
  9. Die Themenpaten werden mit den laufenden Arbeitsgruppen des IT-Planungsrats (insb. AG Cloud, AG InfoSic) eine Klärung des Strategieverständnisses vornehmen, um eine Ausrichtung auf die Zielbilder der Schwerpunktthemen innerhalb der Digitalstrategie zu ermöglichen.