Datenschutz in Onlinediensten ohne AVVs
AL-Runde | 10.12.2024 | 36. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2024/17-AL
- In Ausführung von § 8a Abs. 4 OZG werden die Länder gebeten, ab sofort keine neuen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO abzuschließen.
- Für alle bestehenden Verträge nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO bedarf es nicht zwingend einer Aufhebung, es gilt § 8a Abs. 4 OZG.