Datenschutz in Onlinediensten ohne AVVs

AL-Runde | 10.12.2024 | 36. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2024/17-AL

  1. In Ausführung von § 8a Abs. 4 OZG werden die Länder gebeten, ab sofort keine neuen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO abzuschließen.
  2. Für alle bestehenden Verträge nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO bedarf es nicht zwingend einer Aufhebung, es gilt § 8a Abs. 4 OZG.