Gemeinsame EfA-Finanzierung

AL-Runde | 10.12.2024 | 36. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2024/16-AL

  1. Die AL-Runde beschließt, die Finanzierung der in der Anlage genannten EfA-Verfahren im Jahr 2025 zu den dort benannten Kosten fortzuführen.
  2. Die benannten Kosten dürfen bei der Abrechnung gegenüber der FITKO nicht überschritten werden.
  3. Die FITKO wird gebeten, für die einheitliche Darstellung der Kosten auf Basis des Kosten- und Preismodells Referenzdokumente zur Orientierung bis Ende Q1 2025 zur Verfügung zu stellen.