Registermodernisierung Reifegradmodell

IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/15

Der IT-Planungsrat beschließt die Weiterentwicklung des Reifegradmodells der Registermodernisierung wie folgt:

  1. Das Reifegradmodell für Nachweisabrufe aus dem IT-Planungsrat Beschluss 2022/22 wird derart geändert, dass der Reifegrad D in D 1 und D 2 geteilt wird (Nachweis-Reifegradmodell v2.0).
  2. Im Reifegrad D 1 werden im Sinne der Datensparsamkeit seitens nachweisliefernder Stellen (nlS) nur die für eine Verwaltungsleistung tatsächlich erforderlichen Informationen in maschinell auswertbarer Form an nachweisabrufende Stellen (naS) übertragen. Letztere müssen gewährleisten, dass ihre Onlinedienste und Fachverfahren diese Datensätze entsprechend digital abrufen und verarbeiten können.
  3. Eine möglichst schnelle Erreichung des Reifegrads D1 auf nationaler Ebene wird angestrebt und ist das Ziel des Programms Gesamtsteuerung Registermodernisierung. Mit der Erreichung des Reifegrads C auf Seiten der naS und nlS gilt jedoch auf nationaler Ebene der Reifegrad 4 des OZG als erreicht.
  4. Der Reifegrad D 2 wird für die Verwaltungsleistungen und Datenbestände als langfristiges Digitalisierungsziel angestrebt.
  5. Im Übrigen wird festgestellt, dass naS und nlS im Hinblick auf Nachweisabrufe in und aus EU-Mitgliedsstaaten mindestens Nachweise im Reifegrad B abrufen und übermitteln müssen.