Marktplatz
IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/13
- Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 01.04.2024 verbindlich zu nutzen ist.
- Auch alle außerhalb des Marktplatzes mit FITKO abgeschlossenen Verträge zu EfA-Leistungen (Bereitstellungsverträge sowie Nachnutzungsverträge) sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungstellung (für gemeinsam finanzierte EfA-Leistungen der 30.09.2024, für sonstige EfA-Leistungen der 01.07.2024) in den Marktplatz zu überführen.
- Die FITKO wird gebeten, die federführenden und umsetzungsverantwortlichen Länder über den Beschluss zu informieren. Sie ist berechtigt, manuelle Vertragsschlüsse abzulehnen, wenn der Vertragsschluss nicht den Vorgaben dieses Beschlusses entspricht.