Berichtspflichten IT-Planungsrat

IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/09

  1. Der IT-Planungsrat beschließt den Jahresbericht des IT-Planungsrat & FITKO 2023/24 und bittet den Vorsitz, die erforderliche Beteiligung der ChefBK/CdSK herbeizuführen.
  2. Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramts und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder folgenden Beschluss: „Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Jahresbericht des IT-Planungsrates und der FITKO 2023/24 zur Kenntnis.“