Wirtschaftsplan

IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/03

  1. Der IT-Planungsrat beschließt die gebundenen Haushaltsreste aus 2023 nach 2024 zu übertragen.
    1. Der „Roll-Out und Roll-In“ der EfA-Fokusleistungen wird in 2024 mit 16,0 Mio. EUR aus Restmitteln 2023 des ehem. Digitalisierungsbudgets unterstützt.
    2. Der Mehrbedarf des laufenden Digitalisierungsprojekts „EfA-Umsetzung der OZG-Leistung Sportförderung“ (itPLR-22-003) wird in 2024 aus Restmitteln 2023 des ehem. Digitalisierungsbudgets in Höhe von 1,8 Mio. EUR finanziert.
    3. Für neue föderale Digitalisierungsprojekte werden in 2024 aus Restmitteln 2023 des ehem. Digitalisierungsbudgets 1.375.044 EUR zur Verfügung gestellt.
    4. Projekte der Schwerpunktthemen werden in 2024 mit Restmitteln aus 2023 in Höhe von 6.441.041,19 EUR finanziert.
    5. Die ungebundenen Restmittel aus Überzahlungen im Jahr 2023 sind auf die von Bund und Ländern anzufordernden Zahlungsbeträge 2024 anzurechnen.
  2. Für die Finanzierung der Organisation der fünf Schwerpunktthemen stellt der IT-Planungsrat in 2024 den Themenpaten jeweils bis zu 1,1 Mio. EUR bereit.
  3. Für die aus dem ehem. Digitalisierungsbudget finanzierten Projekte werden in 2024 keine separaten Mittel zur Risikoabdeckung des Restbudgets zur Verfügung gestellt.
    1. Zur gezielteren Bewirtschaftungsplanung findet in 2024 erstmals das Instrument der „negativen Planungsreserve“ Anwendung.
    2. Die noch anstehenden Weiterentwicklungen des EfA-Marktplatzes werden bis zur Höhe der bereits hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des ehem. Digitalisierungsbudgets, weiterfinanziert. Darüberhinausgehende Entwicklungen sind aus dem Produktbudget 2024 zu bestreiten.
    3. Das Projekt „XÖV-Suite Erweiterung“ (itPLR-24-010) wird mit 486.000 EUR, das Projekt „XÖV lite“ (itPLR-24-011) mit 297.000 EUR aus dem ehem. Digitalisierungsbudget finanziert.
    4. Den Projekten „Matching Rechtbegriffe“, „Umsetzungsprojekt Pilot - Erweiterte Gehaltsdaten“, „XRepositorySQ“, „ELFEConnect“, „Evaluation AG RaBe“ und dem Vorprojekt „E-Rechnung“ wird auf Basis der eingereichten Steckbriefe eine Finanzierung in Aussicht gestellt, sobald die geprüften Anträge vorliegen.
    5. Beschlüsse zur weiteren Verwendung der Mittel aus dem ehem. Digitalisierungsbudget werden an die AL-Runde delegiert.
    6. Die Projekte werden aufgefordert, ab März 2024 der FITKO monatlich Finanzzahlen für die unterjährige Finanzplanung zur Verfügung zu stellen.
  4. Der IT-Planungsrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 mit folgenden Maßgaben:
    1. Die Finanzierungsbeiträge der Länder von 2024 werden fortgeschrieben.
    2. Die Finanzbeiträge für 2026, 2027 und 2028 werden davonausgehend jeweils mit einer Steigerung von 5 % neu berechnet
    3. Zur angemessenen Fortführung der EfA-Finanzierung wird ein Einnahmetitel ausgebracht.
    4. Der angepasste Wirtschaftsplan wird dem IT-Planungsrat in einer Sondersitzung am 24.04.2024 vorgelegt.
  5. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, den beschlossenen Entwurf an die Finanzministerkonferenz sowie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, zur Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu übersenden.