Marktplatz

IT-Planungsrat | 03.11.2023 | 42. Sitzung | Beschluss 2023/46

  1. Der IT-Planungsrat stellt Bund, Ländern und Kommunen den Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen auf Basis standardisierter und Ende-zu-Ende-digitalisierter Einstell- und Bestellprozesse zur Verfügung.
  2. EfA-Bereitstellungs- und Nachnutzungsverträge sollen über den Marktplatz geschlossen werden. Der IT-Planungsrat fordert die Bereitsteller erneut dazu auf, die bereits bereitgestellten, insbesondere die priorisierten EfA-Leistungen in den Marktplatz einzustellen, und bittet die FITKO, EfA-Leistungen, die derzeit vertraglich manuell abgewickelt werden, gemeinsam mit den Bereitstellern zeitnah in den Marktplatz zu überführen. Die Weiterentwicklung der Vertragsmuster und Prozesse erfolgt unter Federführung der FITKO in Zusammenarbeit mit den Anbietern.
  3. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, zur 44. Sitzung des IT-Planungsrats einen Sachstandsbericht zur Nutzung des Marktplatzes vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Nutzung durch Kommunen und die Gründe für nicht über den Marktplatz erfolgte Vertragsschlüsse betrachtet werden.