EfA-Finanzierung
IT-Planungsrat | 03.11.2023 | 42. Sitzung | Beschluss 2023/43
- Der IT-Planungsrat beschließt zusätzlich zu den veranschlagten 10 Mio. Euro aus dem Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023, weitere nichtgebundene Ausgabereste von bis zu 10 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan 2023 für die Finanzierung von EfA-Leistungen bereitzustellen. Hinzu kommen die nutzungsabhängigen Beiträge entsprechend Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023.
- Der IT-Planungsrat beschließt bis zu 15 Mio. Euro für Fokusleistungen im Rahmen der zentralen Finanzierung von EfA 2.0 und bis zu weitere 15 Mio. Euro für Leistungen im föderalen Interesse einzusetzen.
- Er beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 fortfolgende weitere EfA-Verfahren in die gemeinsame Finanzierung mit aufzunehmen.
- Der IT-Planungsrat bittet die AG EfA-Finanzierung einen Vorschlag zur Benennung der zu finanzierenden EfA-Leistungen zu erarbeiten und diesen der AL-Runde zur Beschlussfassung vorzulegen.