EfA-Finanzierung

IT-Planungsrat | 03.11.2023 | 42. Sitzung | Beschluss 2023/43

  1. Der IT-Planungsrat beschließt zusätzlich zu den veranschlagten 10 Mio. Euro aus dem Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023, weitere nichtgebundene Ausgabereste von bis zu 10 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan 2023 für die Finanzierung von EfA-Leistungen bereitzustellen. Hinzu kommen die nutzungsabhängigen Beiträge entsprechend Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt bis zu 15 Mio. Euro für Fokusleistungen im Rahmen der zentralen Finanzierung von EfA 2.0 und bis zu weitere 15 Mio. Euro für Leistungen im föderalen Interesse einzusetzen.
  3. Er beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 fortfolgende weitere EfA-Verfahren in die gemeinsame Finanzierung mit aufzunehmen.
  4. Der IT-Planungsrat bittet die AG EfA-Finanzierung einen Vorschlag zur Benennung der zu finanzierenden EfA-Leistungen zu erarbeiten und diesen der AL-Runde zur Beschlussfassung vorzulegen.