EfA-Finanzierung

IT-Planungsrat | 10.10.2023 | Umlaufverfahren | Beschluss 2023/35

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, die EfA-Nachnutzung beginnend mit den Fokusleistungen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 über das FITKO-Stammbudget zu finanzieren. Im Ergebnis sollen die Kosten zu 50 % durch die nachnutzenden Länder, zu 25 % durch den Bund und durch 25 % durch alle Länder, verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel, gedeckt werden.
  2. Im Wirtschaftsplan 2024 wird ein neuer Titel „538 08, Nachnutzung EfA-Leistungen“ aufgenommen und der Titel „538 06, Digitalisierungsprojekte Schwerpunktthemen“ auf 0 Mio. EUR gesetzt. Aus vorhandenen Mitteln im Wirtschaftsplan 2023 und 2024 werden bis zu 10 Mio. € zur Finanzierung der unter Ziffer 1 genannten EfA-Leistungen über den neuen Titel verwendet. Aus diesem Titel sind die 25 % des Bundes und die 25 % aller Länder sowie durch verstärkende Einzahlungen die 50 % der nachnutzenden Länder zu bestreiten.
  3. Die FITKO wird um entsprechende Anpassung des im Genehmigungsverfahren befindlichen Wirtschaftsplans 2024 und Übersendung der Änderungen an die Finanzministerkonferenz sowie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, zwecks Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, gebeten.
  4. Der IT-Planungsrat beauftragt mit der weiteren Ausgestaltung des Prozesses für die operative Abwicklung eine Projektgruppe unter Federführung von Hessen und Mitarbeit der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der FITKO.