EfA-Nachnutzung -Informationssicherheit beim Betrieb von EfA-Leistungen

AL-Runde | 05.12.2023 | 28. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/24-AL

Beschluss:

  1. Die AL-Runde ist sich im Zielbild einig, dass ein betreibendes Land regelmäßig nicht verpflichtet sein sollte, im Rahmen der Nachnutzung anderen Stellen Nachweise in Bezug auf die Informationssicherheit für EfA-Online-Dienste vorzulegen, sofern eine Erklärung des betreibenden Landes vorliegt.
  2. Sie bittet die AG Informationssicherheit, einen Entwurf / Muster für eine solche Erklärung zu erstellen, in der u. a. vorgegeben wird, welche IT-sicherheitsrelevanten Unterlagen, in der erforderlichen Qualität, beim betreibenden Land vorliegen müssen. Dieses Muster soll möglichst bis zur nächsten AL-Runde vorgelegt werden.
  3. Sofern es erforderlich ist, soll die AG Informationssicherheit ergänzend festlegen, welche Unterlagen als Nachweise den nachnutzenden Stellen zur Verfügung gestellt werden können.
  4. Die AG InfoSic wird gebeten, die Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten in Bezug auf die Umsetzung von Anforderungen der Informationssicherheit bei EfA-Leistungen darzustellen.

(Ja: HE, BW, BE, BB, HB, Bund, HH, MV, NI, NW, RP, SL, SN, SH, TH; Nein: BY)