EfA-Nachnutzung -Informationssicherheit beim Betrieb von EfA-Leistungen
AL-Runde | 05.12.2023 | 28. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/24-AL
Beschluss:
- Die AL-Runde ist sich im Zielbild einig, dass ein betreibendes Land regelmäßig nicht verpflichtet sein sollte, im Rahmen der Nachnutzung anderen Stellen Nachweise in Bezug auf die Informationssicherheit für EfA-Online-Dienste vorzulegen, sofern eine Erklärung des betreibenden Landes vorliegt.
- Sie bittet die AG Informationssicherheit, einen Entwurf / Muster für eine solche Erklärung zu erstellen, in der u. a. vorgegeben wird, welche IT-sicherheitsrelevanten Unterlagen, in der erforderlichen Qualität, beim betreibenden Land vorliegen müssen. Dieses Muster soll möglichst bis zur nächsten AL-Runde vorgelegt werden.
- Sofern es erforderlich ist, soll die AG Informationssicherheit ergänzend festlegen, welche Unterlagen als Nachweise den nachnutzenden Stellen zur Verfügung gestellt werden können.
- Die AG InfoSic wird gebeten, die Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten in Bezug auf die Umsetzung von Anforderungen der Informationssicherheit bei EfA-Leistungen darzustellen.
(Ja: HE, BW, BE, BB, HB, Bund, HH, MV, NI, NW, RP, SL, SN, SH, TH; Nein: BY)