Gemeinsame EfA-Finanzierung

AL-Runde | 05.12.2023 | 28. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/23-AL

Beschluss:

  1. Die Abteilungsleiterrunde beschließt, die in der Anlage auf S. 4 und 5 genannten EfA-Leistungen in die gemeinsame Finanzierung zu nehmen, die dort genannten Festlegungen zu treffen (S. 3) und, wie vorgeschlagen, operativ umzusetzen (S. 7).
  2. Sie bittet die umsetzenden Länder, ihre betroffenen EfA-Leistungen unverzüglich, spätestens aber bis Ende Q 1/ 2024, in den elektronischen Marktplatz einzustellen.
  3. Die Abteilungsleiterrunde beschließt, dass Preisanpassungen der gemeinsam finanzierten EfA-Leistungen jährlich erfolgen können.
  4. Sie bittet die AG EfA-Finanzierung, die operative Umsetzung der gemeinsamen Finanzierung weiter auszugestalten und ihr im September 2024 ein Konzept für die Evaluierung vorzulegen.
  5. Sie schlägt vor, 25 Mio. Euro für die gemeinsame Finanzierung von EfA-Leistungen im Wirtschaftsplan der FITKO 2025 nach dem vereinbarten Verteilschlüssel vorzusehen.