Gemeinsame EfA-Finanzierung
AL-Runde | 05.12.2023 | 28. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/23-AL
Beschluss:
- Die Abteilungsleiterrunde beschließt, die in der Anlage auf S. 4 und 5 genannten EfA-Leistungen in die gemeinsame Finanzierung zu nehmen, die dort genannten Festlegungen zu treffen (S. 3) und, wie vorgeschlagen, operativ umzusetzen (S. 7).
- Sie bittet die umsetzenden Länder, ihre betroffenen EfA-Leistungen unverzüglich, spätestens aber bis Ende Q 1/ 2024, in den elektronischen Marktplatz einzustellen.
- Die Abteilungsleiterrunde beschließt, dass Preisanpassungen der gemeinsam finanzierten EfA-Leistungen jährlich erfolgen können.
- Sie bittet die AG EfA-Finanzierung, die operative Umsetzung der gemeinsamen Finanzierung weiter auszugestalten und ihr im September 2024 ein Konzept für die Evaluierung vorzulegen.
- Sie schlägt vor, 25 Mio. Euro für die gemeinsame Finanzierung von EfA-Leistungen im Wirtschaftsplan der FITKO 2025 nach dem vereinbarten Verteilschlüssel vorzusehen.