Nutzungshäufigkeit Verwaltungsleistungen

IT-Planungsrat | 04.07.2023 | 41. Sitzung | Beschluss 2023/21

  1. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Häufigkeit der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen neben ihrer Verfügbarkeit eine notwendige Information für die Bewertung der Nutzungsfreundlichkeit elektronischer Verwaltungsleistungen ist.
  2. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund die Plattform Zentrale Statistik-Komponente entwickelte und betreibt, die der Aggregation und Darstellung der Nutzungsdaten von Onlineservices dient und die monatliche, bis auf Kreisebene regional differenzierte Transaktionszahl eines Onlineservices als zentralen Indikator verwendet.
  3. Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, für alle elektronischen Verwaltungsleistungen, für die der Bund die Regelungskompentenz besitzt, die Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente bereitzustellen.
  4. Der IT-Planungsrat lädt Länder und Kommunen ein, im Interesse des anzustrebenden Gesamtbildes der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen in Deutschland für auf der Grundlage ihrer Regelungskompetenzen erstellte elektronische Verwaltungsleistungen die Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente bereitzustellen.
  5. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, zum Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst in seiner nächsten Sitzung zu berichten.