Umsetzung DIN 91379 KONSENS-Verbund

AL-Runde | 02.11.2023 | 27. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/19-AL

Beschluss:

  1. Die AL-Runde nimmt zur Kenntnis, dass der KONSENS-Verbund die Beschlüsse 2022/51, 2019/53 und 2019/16 des IT-Planungsrates zur Umstellung der namenverarbeitenden IT-Systeme auf die DIN 91379 nicht fristgerecht bis zum 01.11.2024 umsetzen kann.
  2. Die AL-Runde stellt fest, dass es sich hierbei um eine von den Ländern und dem Bund in Bezug zum KONSENS-Vorhaben gemeinsam getragene Ausnahmeregelung handelt. Die Nichteinhaltung der Frist bei der Umsetzung der Beschlüsse in anderen Systemen lässt sich hierdurch nicht begründen.