Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen
AL-Runde | 02.11.2023 | 27. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/16-AL
Beschluss:
Die AL-Runde stimmt dem Beschlussvorschlag zu und beschließt, den TOP zur Beschlussfassung auf der 42. Sitzung dem IT-Planungsrats als TOP 21 in der nachfolgenden Fassung vorzulegen.
- Der IT-Planungsrat beschließt, zusätzlich zu den veranschlagten 10 Mio. Euro aus dem Umlaufbeschlusses 2023/35 vom 10.10.2023, weitere nichtgebundene Ausgabereste von bis zu 10 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan 2023 für die Finanzierung von EfA-Leistungen bereitzustellen. Hinzu kommen die nutzungsabhängigen Beiträge entsprechend Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023.
- Der IT-Planungsrat beschließt, bis zu 15 Mio. Euro für Fokusleistungen im Rahmen der zentralen Finanzierung von EfA 2.0 und bis zu weitere 15 Mio. Euro für Leistungen im besonderen Länderinteresse einzusetzen.
- Er beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 fortfolgend weitere EfA-Verfahren in die gemeinsame Finanzierung mit aufzunehmen.
- Der IT-PLR bitte die AG EfA-Finanzierung einen Vorschlag zur Benennung der zu finanzierenden EfA-Leistungen zu erarbeiten und diesen der AL-Runde zur Beschlussfassung vorzulegen.