Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen

AL-Runde | 02.11.2023 | 27. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/16-AL

Beschluss:
Die AL-Runde stimmt dem Beschlussvorschlag zu und beschließt, den TOP zur Beschlussfassung auf der 42. Sitzung dem IT-Planungsrats als TOP 21 in der nachfolgenden Fassung vorzulegen.

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, zusätzlich zu den veranschlagten 10 Mio. Euro aus dem Umlaufbeschlusses 2023/35 vom 10.10.2023, weitere nichtgebundene Ausgabereste von bis zu 10 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan 2023 für die Finanzierung von EfA-Leistungen bereitzustellen. Hinzu kommen die nutzungsabhängigen Beiträge entsprechend Umlaufbeschluss 2023/35 vom 10.10.2023.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt, bis zu 15 Mio. Euro für Fokusleistungen im Rahmen der zentralen Finanzierung von EfA 2.0 und bis zu weitere 15 Mio. Euro für Leistungen im besonderen Länderinteresse einzusetzen.
  3. Er beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 fortfolgend weitere EfA-Verfahren in die gemeinsame Finanzierung mit aufzunehmen.
  4. Der IT-PLR bitte die AG EfA-Finanzierung einen Vorschlag zur Benennung der zu finanzierenden EfA-Leistungen zu erarbeiten und diesen der AL-Runde zur Beschlussfassung vorzulegen.