Betrieb von EfA-Services

AL-Runde | 03.07.2023 | 25. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2023/07-AL

Beschluss:

  1. Die AL-Runde dankt der AG RaBe-EfA für die Erstellung der „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ und sieht den Auftrag der Länder HB, HH, SH, ST und NRW vom Mai 2022 als erfüllt an.
  2. Die AL-Runde beauftragt die AG Rabe-EfA die Evaluation der „Mindestanforderungen an den Betrieb von EfA-Services“ zu konzipieren. Die relevanten Stakeholder, insbesondere der 115-Verbund, werden beteiligt.
  3. Um eine erfolgreiche Evaluierung der Mindestanforderungen sicherzustellen, empfiehlt die AL-Runde allen Umsetzungsprojekten und mitnut-zenden Ländern den Beschluss des IT-PLR, die Mindestanforderungen als Richtlinie anzuwenden, zeitnah umzusetzen.
  4. Die AL-Runde nimmt zur Kenntnis, dass die AG Rabe-EfA die Übernahme der Verantwortung für die Leitung der AG RaBe-EfA ab spätestens 2024 durch das OZG Programmmanagement vorbereitet.