Änderung Gründungsbeschluss FITKO § 7 Abs. 7
IT-Planungsrat | 03.03.2023 | Umlaufverfahren | Beschluss 2023/01
- Der IT-Planungsrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzministerkonferenz, den Gründungsbeschluss der FITKO zu ändern und dessen § 7 Abs. 7 wie folgt zu fassen: Über die jährliche Verrechnung oder zweckgebundene Verwendung von Restmitteln für konkret eingegangene Verpflichtungen entscheidet der IT-Planungsrat. Die Entscheidung wird zusammen mit dem Wirtschaftsplan für das Folgejahr der Finanzministerkonferenz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegt.
- Er bittet das Land Hessen, die o. g. Zustimmung bei der Finanzministerkonferenz einzuholen.