EfA-Mindestanforderungen

AL-Runde | 09.11.2022 | 20. Sitzung AL-Runde | Beschluss 2022/03-AL

Beschluss:

  1. Bund und Länder stimmen den vorgeschlagenen Änderungen des föderalen IT-Architekturboards vom 30. August 2022 mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen zu und beschließen die EfA-Mindestanforderungen in der Fassung vom 9. November 2022.
  2. Über die praxistaugliche Anwendung der EfA-Mindestanforderungen und deren genannten Komponenten soll regelmäßig, mindestens alle sechs Monate, von einem Vertreter eines EfA-Umsetzungsprojektes berichtet werden.