Änderung des E-Government-Gesetzes und Datennutzung auf GovData
IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/48
- Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und bittet alle Länder bis spätestens 31.12.2021 der Verwaltungsvereinbarung GovData beizutreten, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
- Die Geschäftsstelle stellt ein verursachungsgerechtes Kostenmodell für die Länder ohne zentralen Datenübergabepunkt, auf der Basis der Daten des kommenden Jahres, zur Verfügung.
- Die Geschäftsstelle legt jährlich einen Bericht zur Umsetzung vor.