Nachnutzung OZG Vergaberechtliches Modell
IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/43
- Für den bundesweit flächendeckenden OZG-Leistungsaustausch kann in einer Übergangsphase das Instrument der interöffentlichen Vereinbarung gemäß Entwurf der „AG Nachnutzungsmodell NRW“ genutzt werden.
- Nordrhein-Westfalen strebt an, das Nachnutzungsmodell bis Ende 2021 für die bundesweite Nachnutzung des EfA-Online-Dienstes ‚Einbürgerung‘ zu pilotieren.
- Die Länder benennen unter Beachtung der Anforderungskriterien im Bedarfsfall einen oder mehrere Kommunalvertreter.
- Die Mitzeichnung der interöffentlichen Vereinbarung ist für Bund und Länder nicht verpflichtend.
- Die Übergangsphase endet mit Beschlussfassung des IT-Planungsrates über den Einsatz eines alternativen Nachnutzungsmodells (ggf. Govdigital).