IT-Standard XBau und XPlanung

IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/40

  1. Der IT-PLR nimmt die dokumentierten Bedarfe an einem standardisierten Nachrichten- und Datenaustausch in Genehmigungsprozessen des Breitbandausbaus zustimmend zur Kenntnis.
  2. Unter Bezug auf § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (IT-Staatsvertrag) beschließt der IT-Planungsrat die verbindliche Anwendung der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ für den Anwendungsfall „Zustimmung nach TKG“ im Kontext der Bereitstellung der OZG Verwaltungs-leistung Breitbandausbau.
  3. Die Nutzung der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ für die Anwendungsfälle „Genehmigungen nach Straßen- und Wegegesetzen der Länder“ und „verkehrsrechtliche Anordnung“ bei der Durchführung von Baumaßnahmen zur Verlegung von Breitbandtrassen wird im Kontext der Bereitstellung der OZG Verwaltungsleistung Breitbandausbau im Jahr 2022 erprobt. Im Falle einer erfolgreichen Erprobung der beiden beschriebenen Anwendungsfälle im Rahmen der OZG Referenzimplementierung Breitbandausbau strebt der IT-Planungsrat an, auf Basis eines weiteren Beschlussvorschlags die verbindliche Anwendung der erweiterten Standards auch für diese Anwendungsfälle im Jahr 2022 festzulegen.
  4. Der IT-PLR erkennt den Bedarf an standardisierten Prozessen für die weiteren in Bedarfsbeschreibung beschriebenen Anwendungsfälle „Mitverlegung / Mitnutzung nach TKG“, „Standarisierte Anfrage zur Leitungsauskunft“ und „Bereitstellung der Informationen an den Infrastrukturatlas“ an und bittet die „Leitstelle XPlanung / XBau“ im Rahmen des Betriebs und der Pflege der Standards die Standardisierung des Nachrichtenaustausches zur Etablierung durchgängiger digitaler Geschäfts- und Genehmigungsprozesse im Breitbandausbau voranzutreiben.
  5. Für IT-Verfahren, die dem Datenaustausch im Gegenstandsbereich des Anwendungsfalls „Zustimmung nach TKG“ dienen, werden folgende Fristen für die Konformität festgelegt: mit Beschlussfassung für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, maximal fünf Jahre nach Beschlussfassung für andere IT-Verfahren.
  6. Der Betrieb der Standards „XBreitband“ und „XTrasse“ erfolgt durch die im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelte Leitstelle XPlanung / XBau. Die Finanzierung der Betriebs- und Pflegekosten der Standards werden durch die Aufnahme der Kosten in das Stammbudget der FITKO finanziert.
  7. Die Veröffentlichung der beiden Standards und darauffolgende Änderungen werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesanzeiger bekannt gemacht.