Verbindungsnetz Preise

IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/36

  1. Gemäß §4 IT-NetzG sind die Preise für die Netzanschlüsse für das Verbindungsnetz dem IT-Planungsrat vorzulegen. Diese Preise werden laut §7 IT-NetzG durch die Anschlussnehmer (Teilnehmer) getragen.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt die überarbeiteten Anlagen zu den Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz, den Leistungskatalog für das NdB-Verbindungsnetz in der Version 2.7 mit der neunen Preisliste sowie das Service Level Agreement für das Verbindungsnetz in der Version 2.4.
  3. Der IT-Planungsrat billigt die Teilnehmerpreise für das Jahr 2021.