Gesamtsteuerung Registermodernisierung
IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/35
- Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung die bis Ende 2021 erzielten Ergebnisse des Projektes "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" vorzustellen sowie eine aktualisierte Planung für die weiteren Aktivitäten zur Umsetzung des Zielbildes Registermodernisierung inkl. zentraler Meilensteine vorzulegen.
- Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung eine Übersicht der durch die Gesamtsteuerung Registermodernisierung gesteuerten Teilprojekte und assoziierter Vorhaben vorzulegen. Die Übersicht soll auch eine Darstellung enthalten, wie sich die Teilprojekte in die Umsetzungsplanung des Zielbildes Registermodernisierung einfügen und welche Teilprojekte gegebenenfalls noch einer Initiierung bedürfen.
- Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung einen Vorschlag vorzulegen, wie auf Basis der Erfahrungen aus den laufenden bzw. startenden Pilotierungen eine beschleunigte, mit der OZG- und SDG-Umsetzung verzahnte Beförderung des OZG-Reifegrades 4 in priorisierten Registern (TOP 18-Register des Zielbildes) umgesetzt werden kann.
- Hinsichtlich der mit Beschluss Nr. 2021/25 vorgesehenen Einrichtung eines Budgets zur Programmsteuerung und der Deckung der in der zum Beschlussvorschlag beigefügten Anlage genannten noch zu schätzenden Finanzierungsbedarfe für den Aufbau und Betrieb der Gesamtsteuerung Registermodernisierung in den Jahren 2021 und 2022 beschließt der IT-Planungsrat, dass diese aus Mitteln des Digitalisierungsbudgets der FITKO zu finanzieren sind. Die Mittel sind durch die Federführer der Gesamtsteuerung Registermodernisierung bei der FITKO zu beantragen.
- Der IT-Planungsrat bittet die Federführer den entwickelten Entwurf eines Aufwandsschätzmodells für die Umsetzung des Gesamtprojekts Registermodernisierung mit Bund und Ländern unter Einbeziehung kommunaler Expertise weiter zu validieren und auf dieser Basis den geschätzten Finanzierungsbedarf für die Umsetzung des Zielbildes bei Bund und Ländern (inklusive Kommunen) vorzulegen. Das validierte Aufwandsschätzmodell kann als haushaltsbegründende Unterlage bei Bund und Ländern dienen. Haushaltsverhandlungen des Bundes werden hierdurch nicht präjudiziert.