Kosten der Nachnutzung von EfA-Leistungen
IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/23
Der IT-Planungsrat strebt an, dass durch die Etablierung von EfA-Lösungen die wirtschaftlichste Betriebsform für Online-Dienste realisiert wird.
Um die Kosten sachgerecht verteilen zu können, sind ein oder mehrere Modelle der Kostenzuordnung erforderlich.
Diese Modelle können u.a. auf:
- der Anzahl der nutzenden Körperschaften
- der Menge der von ihnen vertretenen Einwohnern
- der tatsächlichen Nutzung
- einem nutzungsunabhängigem Verteilschlüssel oder
- der Kombination aus diesen Faktoren basieren.
- Zusätzlich muss Einvernehmen darüber hergestellt werden, welche Kosten einer EfA-Lösung legitimerweise von der betreibenden Körperschaft den nutzenden Körperschaften in Rechnung gestellt werden dürfen.
- Die AL-Runde wird gebeten entsprechende Konzepte zur 35. Sitzung des ITPLR zum Beschluss vorzulegen.