Änderung des E-Government-Gesetzes und Datennutzung auf GovData

IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/18

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht Hamburgs zu den Folgen des Gesetzgebungsvorhabens des Bundes mit dessen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors zur Kenntnis.
     
  2. Der IT-Planungsrat bittet die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData, eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Länder und des Bundes einzurichten, um entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
     
  3. Der IT-Planungsrat bittet diese Arbeitsgruppe, Handlungsempfehlungen bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrates vorzulegen.