Anwendung "Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)"

IT-Planungsrat | 24.06.2020 | 32. Sitzung | Beschluss 2020/32

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat unterstützt grundsätzlich die Einführung von OSiP.
  3. Der IT-Planungsrat bittet Nordrhein-Westfalen, mit FITKO AöR und dem Lenkungsausschuss OSiP, weitere Abstimmungen vorzunehmen und erneut zu berichten.
  4. Der IT-Planungsrat bittet den Bund und die Länder, beim Entwurf von Gesetzen und Verordnungen, die die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen betreffen, die OSiP-Architektur zu berücksichtigen.
  5. Länder, die bereits eine etablierte anderweitige Lösung anwenden, können diese weiternutzen, sofern sie einem bund- und länderübergreifenden Datenaustausch nicht entgegensteht.