Länderübergreifendes Kooperationsmodell zur Nachnutzung von OZG-Leistungen

IT-Planungsrat | 24.06.2020 | 32. Sitzung | Beschluss 2020/21

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das Eckpunktepapier Kooperationsmodelle Verwaltungsleistungen (OZG-Umsetzung), hier: Eckpunkte Modell "FIT-Store" (Anlage) zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund in Zusammenarbeit mit der FITKO AöR unter Beteiligung der Länder die rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Implikationen und Details des Modells "FIT-Store" in einer Arbeitsgruppe auszuarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder und des kommunalen Bereichs.
  3. Die Arbeitsgruppe wird gebeten bis zur 33. Sitzung die offenen Fragen zur Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität zu klären und entsprechende AGB’s vorzulegen.