Länderübergreifendes Kooperationsmodell zur Nachnutzung von OZG-Leistungen
IT-Planungsrat | 24.06.2020 | 32. Sitzung | Beschluss 2020/21
- Der IT-Planungsrat nimmt das Eckpunktepapier Kooperationsmodelle Verwaltungsleistungen (OZG-Umsetzung), hier: Eckpunkte Modell "FIT-Store" (Anlage) zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund in Zusammenarbeit mit der FITKO AöR unter Beteiligung der Länder die rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Implikationen und Details des Modells "FIT-Store" in einer Arbeitsgruppe auszuarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder und des kommunalen Bereichs.
- Die Arbeitsgruppe wird gebeten bis zur 33. Sitzung die offenen Fragen zur Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität zu klären und entsprechende AGB’s vorzulegen.