Überarbeitete Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz
IT-Planungsrat | 25.03.2020 | 31. Sitzung | Beschluss 2020/15
Der IT-Planungsrat beschließt die neuen Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz Version 2.0 einschließlich des IT-Grundschutzprofils. "Verbindungsnetz Teilnehmer-Anschluss" (VN TNA), Version 1.0, mit Wirkung zum 01.05.2020.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Bund die bestehenden Leistungsvereinbarungen zum Anschluss an das "Netz des Bundes – Verbindungsnetz" (NdB-VN) insofern anpasst, dass im Rahmen der Kündigungsregelungen
• die Nichteinhaltung der Anschlussbedingungen und nicht fristgerechte Selbstauskünfte als Kündigungsgründe sowie
• die Beschreibung des Kündigungsprozesses
aufgenommen werden.- Der IT-Planungsrat ermächtigt den Bund, bei Abweichungen von den Anschlussbedingungen die Leistungsvereinbarung zwischen dem betreffenden Teilnehmer und dem Bund nach Abmahnung und im Einvernehmen mit dem Arbeitsgremium Verbindungsnetz ordnungsgemäß zu kündigen.