Standard-Datenschutzmodell

IT-Planungsrat | 25.03.2020 | 31. Sitzung | Beschluss 2020/06

  1. Der IT-Planungsrat nimmt die Version 2.0a des Standard-Datenschutzmodells (SDM) zur Kenntnis.
  2. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, das SDM bei Planung, Einführung und Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen anzuwenden.
  3. Die Mitglieder des IT-Planungsrates werden gebeten, ihre Erfahrungen bei der Erprobung des SDM den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mitzuteilen, und somit zur Weiterentwicklung der Methode beizutragen.