Einheitliches Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER

IT-Planungsrat | 14.02.2020 | Umlaufverfahren | Beschluss 2020/01

  1. Der IT-Planungsrat stimmt der Einrichtung eines einheitlichen Unternehmenskontos auf Basis des vom Koordinierungsprojekt Unternehmenskonto vorgelegten Basiskonzepts mit den Bausteinen 1-6 zu. Der IT-Planungsrat dankt dem Koordinierungsprojekt Unternehmenskonto für die geleistete Arbeit.
  2. Der IT-Planungsrat richtet als Nachfolger des derzeitigen Koordinierungsprojektes Unternehmenskonto ein länderoffenes Steuerungsprojekt Unternehmenskonto unter Federführung Bayerns und Bremens ein und beauftragt dieses zum 01.02.2020 mit der Umsetzung des Unternehmenskontos entsprechend der inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben des Basiskonzepts.
  3. Der IT-Planungsrat beauftragt das Land Bayern im Rahmen des Projekts "EKONA 2" (Elster Konten für Alle) mit der Bereitstellung der vier Bausteine MEIN UP 1.0, NEZO, NEZOP und Postfach 2.0.
  4. Der IT-Planungsrat erteilt hierfür aus seinem bestehenden Digitalisierungsbudget eine Finanzierungszusage entsprechend der vom Koordinierungsprojekt Unternehmenskonto vorgelegten Kostenschätzung.
  5. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass das einheitliche Unternehmenskonto zur flexiblen wirtschaftlichen und funktionalen Adaption in den Ländern über die optionalen Bausteine erweitertes Postfach und Autorisierungsmodul verfügen sollte, die durch Bund und Länder genutzt werden können.
  6. Der IT-Planungsrat erteilt dem Land Bremen aus seinem bestehenden Digitalisierungsbudget entsprechend der im Basiskonzept vorgelegten Kostenschätzung eine Finanzierungszusage, um innerhalb von 3 Monaten die Prüfaufträge unter Einbeziehung des Bayerischen Landesamtes für Steuern (ELSTER) im Sinne einer arbeitsteiligen Umsetzung des OZG für die Bausteine 5 und 6 zu erfüllen.
  7. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Prüfaufträge unter Ziffer 6 wird der IT-Planungsrat bei der weiteren Beauftragung der Entwicklung von selbstständig betreibbaren Bausteinen 5 und 6 die arbeitsteilige Umsetzung des OZG berücksichtigen und dem Land Bremen einen entsprechenden Auftrag erteilen.
  8. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, die dafür notwendigen dauerhaften rechtlichen Regelungen zeitnah zu schaffen.