Berichtspflichten des IT-Planungsrats
IT-Planungsrat | 29.10.2019 | 30. Sitzung | Beschluss 2019/60
- Der IT-Planungsrat nimmt den vorgelegten Bericht für die Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefinnen und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien folgenden Beschluss:
"Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Bericht des IT-Planungsrats zur Kenntnis."