Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)
IT-Planungsrat | 27.06.2019 | 29. Sitzung | Beschluss 2019/21
- Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Anerkennungspflicht notifizierter eID-Systeme anderer Mitgliedsstaaten gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) für Deutschland ab September 2019 wirksam wird.
- Die Anerkennung notifizierter Identifizierungsmittel soll vorrangig über zentrale Nutzerkonten des Bundes und der Länder erfolgen. Alternativ können Behörden einen eID-Service-Provider mit der Erfüllung der Anerkennungsverpflichtung beauftragen.
- Bund, Länder und Kommunen werden gebeten, ihre Behörden über die Anerkennungsverpflichtung und den Umsetzungsstand der Verordnung zu informieren und bei der Erfüllung der Anerkennungsverpflichtung zu unterstützen.