DIN SPEC

IT-Planungsrat | 12.03.2019 | 28. Sitzung | Beschluss 2019/16

  1. Der IT-Planungsrat begrüßt die Herausgabe der DIN SPEC 91379 durch das Deutsche Institut für Normung e.V. als Weiterentwicklung des in seinem Auftrag von der KoSIT herausgegebenen Standards "Lateinische Zeichen in Unicode".

  2. Er gibt die DIN SPEC 91379 für die Verarbeitung von Namen (im weiteren Sinne, also Namen natürlicher und juristischer Personen sowie Namen von Objekten wie beispielsweise Orten, Straßen oder Produkten) vor.

  3. Er bittet seine Mitglieder, die Umsetzung der DIN SPEC 91379 für IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, unverzüglich zu beginnen und der Fachgruppe "String.Latin" jeweils zum 1. Februar 2020 und zum 1. Februar 2022 zum Stand der Umsetzung zu berichten. Für diese IT-Verfahren ist jeweils zu dokumentieren:

    • der erreichte Stand
    • das weitere Vorgehen zum Erreichen der Konformität
    • der Zieltermin der vollständigen Konformität zur DIN SPEC 91379
    • Risiken, ggf. Probleme und Gründe für Verzögerungen
  4. Der IT-Planungsrat wird in seiner 30. Sitzung den Zeitpunkt festlegen, bis zu dem alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaus-tausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, konform zur DIN SPEC 91379 sein müssen.

  5. Er begrüßt die geplante Weiterentwicklung der DIN SPEC zu einer DIN-Norm und an-schließend einer CEN-Norm. Er bittet die KoSIT und die Mitglieder der Fachgruppe "String.Latin", sich aktiv an dieser Fortschreibung des Standards zu beteiligen.

Die Spezifikation ist unter https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91379/301228458 kostenfrei erhältlich.