Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU (elektronische Rechnungsstellung - E-Rechnung)
IT-Planungsrat | 25.10.2018 | 27. Sitzung | Beschluss 2018/46
- Der IT-Planungsrat begrüßt die Bereitstellung der Eckpunkte für die einheitliche Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Bund und Ländern in Form von Rechtsverordnungen. Er bedankt sich für die Erarbeitung der Eckpunkte bei Bund und Ländern.
- Der IT-Planungsrat empfiehlt den Ländern im Interesse der Rechtseinheitlichkeit die Anwendung der Eckpunkte bei der rechtlichen Ausgestaltung der zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU erforderlichen Rechtsverordnungen.
- Er bittet den Bund und die Länder, sich weiterhin am Steuerungsprojekt zu beteiligen und sich zu der erforderlichen Gesetzgebung föderal übergreifend auszutauschen.
- Der IT-Planungsrat verpflichtet Bund und Länder, mit Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/55/EU mindestens PEPPOL anzubieten, wenn sie einen Webservice zur Einlieferung von elektronischen Rechnungen zur Verfügung stellen.
- Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, im Zeitraum vom 18. April 2020 bis 18. April 2022 Daten zur Nutzung der PEPPOL-Zugänge zu erheben, um die Nutzung hinsichtlich einer späteren verpflichtenden Einführung zu evaluieren. Die Ergebnisse der gemeinsam abgestimmten Evaluierung werden im Rahmen des Betriebs "XRechnung" in den dort eingerichteten Gremien zusammengeführt und ausgewertet. Die Auswertung erfolgt insbesondere mit Blick auf die Einbindung der Kommunen. Nach Abschluss der Evaluierung ist dem IT-Planungsrat ein gemeinsamer Ergebnisbericht vorzulegen. Der Bund und die Länder Bremen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen pilotieren im Rahmen des Kooperationsprojekts den Anschluss an die PEPPOL-Infrastruktur und tragen daraus dementsprechend zur Evaluierung bei.
- Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, Fragestellungen zum Aufbau und Betrieb von PEPPOL-Zugängen in Zusammenarbeit mit der National Authority bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards zu bearbeiten und Lösungen abzustimmen.