Portalverbund

IT-Planungsrat | 25.10.2018 | 27. Sitzung | Beschluss 2018/40

  1. Der IT-Planungsrat dankt der KG Portalverbund für die Vorarbeiten und bittet die Arbeiten fortzusetzen. Der IT-Planungsrat beschließt die folgenden Kriterien, die stufenweise bis 2022 zu erfüllen sind:

    • Jedes am Verbund teilnehmende Verwaltungsportal muss als Ziel mindestens Funktionen zu folgenden Diensten bereitstellen:

      • ein interoperables Nutzerkonto für natürliche Personen und Organisationen
      • eine marktübliche elektronische Bezahlmöglichkeit
      • ein Postfach
      • eine Suchfunktion, die alle Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen im Portalverbund auffindbar macht.
    • Für künftige Ausbaustufen sollen für folgende Funktionen Konzepte erarbeitet werden:

      • einen Statusmonitor
      • einen Datensafe (Dokumente).

    Portale, Online-Dienste und Basisdienste sollten anderen – soweit rechtlich zulässig – zur Nachnutzung oder zur gemeinsamen Nutzung (Mandantenfähigkeit) zur Verfügung gestellt werden.

  2. Die Portale müssen über ein Online-Gateway verknüpft sein. Sie müssen jeweils alle Informationen zu Leistungen und Links zu Online-Diensten in ihrem Zuständigkeitsbereich bereitstellen. Diese Informationen müssen über den Sammlerdienst des Online-Gateways allen Teilnehmern am Portalverbund zur Verfügung gestellt werden und werden gleichzeitig auf diesem Wege im Diensteverzeichnis registriert.

  3. Die Verantwortlichkeit für den Aufbau der Länder-Portalverbünde und der Einbindung ihrer Kommunen liegt in den jeweiligen Ländern.

  4. Im Portalverbund sind die Inhalte der FIM-Bausteine zu verwenden. Die Qualitätsanforderungen der GK FIM sind einzuhalten.

  5. Zur Sicherstellung der Nutzerfreundlichkeit im Portalverbund sollen alle Verwaltungsportale und zugehörigen Basisdienste folgende Qualitätsstandards sicherstellen:

    • Die Verfügbarkeit der Verwaltungsportale soll jeweils bei mindestens 98,5 Prozent bezogen auf das gesamte Jahr liegen.
    • Nutzbarkeit auf unterschiedlichen Endgeräten ist durch Responsive Design/Responsive Layout sicherzustellen.
  6. Für weitergehende Funktionen sind fachliche und technische Schnittstellenbeschreibungen zu entwickeln und abzustimmen und bei Bedarf Referenzimplementierungen für eine mögliche Nachnutzung bereitzustellen. Über den verbindlichen Einsatz solcher Funktionalitäten entscheidet der IT-Planungsrat.

  7. Die KG Portalverbund wird gebeten, dem IT-Planungsrat einmal im Jahr über den Umsetzungsstand zur Erreichung der Kriterien zu berichten.