Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
IT-Planungsrat | 25.10.2018 | 27. Sitzung | Beschluss 2018/38
Der IT-Planungsrat nimmt den Sachstandsbericht zum "Digitalisierungsprogramm - Phase 1" zur Kenntnis.
Der IT-Planungsrat dankt seinen Mitgliedern für die Übernahme von Federführungen für Themenfelder und/oder Lebens- und Geschäftslagen und begrüßt das Engagement seiner Mitglieder in der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), wie sie in der Anlage 3 dargestellt ist. Er begrüßt ferner, dass zunächst die Leistungen geplant und umgesetzt werden, die von den im Themenfeld Mitwirkenden mit einer besonders hohen Priorität versehen wurden. Er bittet das BMI und die federführenden Partner, in den weiteren Planungen den Fachbezug einzelner Leistungen und Leistungsgruppen durch eine adäquate Strukturierung der Detailebenen und repräsentative Beteiligungen aus den Bundes- und Landesfachressorts sowie aus den Kommunen sicher zu stellen.
Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung des Koordinierungsprojekts "Digitalisierungsprogramm – Phase 2" bis Ende 2022 unter der Federführung des Aufbaustabs FITKO und des BMI.
Der IT-Planungsrat nimmt den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und den Aufbaustab Föderale IT-Kooperation (FITKO) vorgelegten Rahmen für die Programmorganisation zur OZG-Umsetzung (Anlage 4) zur Kenntnis und bittet darum, die final ausgearbeitete Programmorganisation zum "Digitalisierungsprogramm – Phase 2" zur 28. Sitzung des IT-Planungsrats vorzulegen. Sie soll auch möglichst Aussagen dazu enthalten:
- welche Ressourcen von Bund und den Ländern zur Umsetzung des Programms zusätzlich zum Digitalisierungsbudget zu mobilisieren sind
- wie eine dauerhafte Struktur zur Prozessentwicklung und –pflege auf Bundes- und Länderebene etabliert wird
- wie die zur Prozessentwicklung und –pflege notwendigen Kompetenzen in Bund und Ländern nachhaltig aufgebaut werden.