Umlaufbeschluss zur Koordinierung Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)
IT-Planungsrat | 24.08.2018 | Umlaufverfahren | Beschluss 2018/36
Der IT-Planungsrat beschließt für die gemeinsame Koordinierung des Bundes und des Aufbaustabs FITKO bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes folgende arbeitsteilige Schwerpunktsetzung.
Der Aufbaustab der FITKO übernimmt folgende Aufgaben:
Das Informationsmanagement und Berichtswesen über alle Themenfelder und Leistungsbündel nach dem OZG-Katalog (horizontal und vertikal), dazu zählen:
- Koordinierung der Bereitstellung von Informationen über laufende Aktivitäten und Ergebnisse aus den jeweiligen Konzeptphasen bei Umsetzung der Themenfelder und der Lebens- und Geschäftslagen auf einer noch zu schaffenden programminternen Kommunikationsplattform sowie
- die Koordinierung eines aktiven Wissensaustauschs (z. B. durch regelmäßige Informationsveranstaltungen, geeignete Gesprächsformate usw.).
Koordinierung der Bereitstellung der Ergebnisse aus den Konzeptphasen als Ist- und ggf. Sollprozess im Föderalen Informationsmanagement (FIM).
Das BMI übernimmt folgende Aufgaben:
Die Unterstützung und Koordinierung der inhaltlichen Themenfeldplanung, dazu zählen:
- Bereitstellung und Koordinierung von Digitalisierungslaboren
- Vermittlung und Koordinierung der organisatorischen und technischen Schnittstellen zu den Ressorts sowie
- Koordinierung der im Rahmen der Erstellung von Soll-Prozessen identifizierten Rechtsänderungsbedarfe.
Die Bereitstellung der o.g. programminternen Kommunikationsplattform.